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Montag, 17.08.2026

Einwegpfand in der Gastronomie in Österreich: was seit 2025 gilt und wie du es in der Kasse abbildest

PET-Flasche und Dose mit Pfand-Kennzeichnung an einer Gastronomie-Theke, Kassensystem mit Pfandbon im Hintergrund

Stand: August 2026

Was ist die österreichische Einwegpfand-Verordnung?

Die Einwegpfand-Verordnung (EWP-V) ist seit 01.01.2025 in Österreich in Kraft. Sie führt ein Pfandsystem für Einweg-Getränkegebinde ein — konkret für Einweg-PET-Flaschen und Metalldosen zwischen 0,1 und 3 Liter Füllvolumen. Auf jedes betroffene Gebinde kommt ein Pfand von 25 Cent brutto, der beim Verkauf zusätzlich zum Getränkepreis eingehoben und bei Rückgabe des leeren Gebindes zurückgezahlt wird.

Der Betrieb des Pfandsystems liegt bei der EWP Recycling Pfand Österreich gGmbH, einer nicht-gewinnorientierten Trägergesellschaft. Sie organisiert Rücknahme, Logistik und Vergütung an teilnehmende Betriebe. Die rechtliche Grundlage findest du im Bundesrechtsinformationssystem (RIS) unter „Einwegpfand-Verordnung“.

Ziel der Verordnung: die Rückführungsquote von Getränkeverpackungen aus Kunststoff und Metall deutlich zu erhöhen und die EU-Vorgaben zur Kreislaufwirtschaft umzusetzen.

Wer in der Gastronomie ist von der Pfandpflicht betroffen?

Der Trägerverein Recycling Pfand Österreich formuliert es unmissverständlich: „Egal, ob Supermarkt, Bäckerei, Trafik, Schnellimbiss oder Würstelstand: Wer ab 2025 in Österreich Getränke in Dosen oder Einweg-Kunststoff verkauft, muss diese mit wenigen Ausnahmen auch zurücknehmen.“ Als Gastronom bist du also betroffen, sobald du verschlossene Einweggebinde an Endkunden abgibst – im Take-away, Straßenverkauf, Kiosk-Betrieb oder Automatengeschäft.

Nicht betroffen ist der reine Ausschank vor Ort: wenn du Cola aus der Dose oder Bier aus der Flasche ins Glas deines Gastes ausschenkst, bleibt das leere Gebinde im Betrieb. Es entsteht kein Pfand-Vorgang mit dem Endkunden.

Praktisch heißt das:

  • Klassisches Restaurant mit Getränkeausschank am Tisch: kein Pfand-Vorgang mit dem Gast – das Gebinde bleibt im Betrieb.
  • Take-away, Straßenverkauf, Kiosk: betroffen – sobald der Gast das verschlossene Gebinde mitnimmt, muss Pfand kassiert werden. Das gilt für Foodtrucks, Straßenverkaufsfenster, Kaffee-to-go-Betriebe mit PET-/Dosen-Getränken und Würstelstände.
  • Automatenverkauf im Betrieb: betroffen mit Sonderregel – beim Verkauf über Getränkeautomaten muss der Pfand eingehoben werden, das Gebinde muss der Betreiber aber nicht zurücknehmen. Stattdessen ist laut Trägerverein ein Ausgleichsbeitrag an EWP zu zahlen. Ausnahme: wenn in ca. 300 Meter Nähe eine Rücknahmestelle liegt und sichtbar auf sie verwiesen wird, kann der Ausgleichsbeitrag entfallen. Details siehe Rücknehmer-Seite von recycling-pfand.at.
  • Festivals, Events, Stadien mit Straßenverkauf: betroffen – sobald Einweg-Getränke in PET oder Metalldose an Gäste zum Mitnehmen abgegeben werden.

Wichtiger Hinweis für Restaurants und kleine Verkaufsstellen: Laut Trägerverein müssen sie nur die Mengen zurücknehmen, die sie durchschnittlich pro Kaufakt verkaufen. Beispiel des Trägervereins: Eine Bäckerei, die ausschließlich 0,5-Liter-PET-Flaschen verkauft, muss auch nur 0,5-Liter-PET-Flaschen zurücknehmen (auch von Fremdmarken), aber weder Aludosen noch andere Größen.

Welche Getränke fallen unter das Einwegpfand?

Die Pfandpflicht greift für Einweg-Kunststoff-Flaschen und Metalldosen (Aludosen) mit einer Füllmenge zwischen 0,1 und 3 Liter. Erkennbar sind pfandpflichtige Gebinde am aufgedruckten Einwegpfand-Logo.

Der Trägerverein listet die Ausnahmen konkret auf:

  • Getränkeverbundkartons (Tetra Pak und Ähnliches)
  • Getränkeflaschen aus Glas oder Metall mit Verschlüssen oder Deckeln aus Kunststoff
  • Getränkeflaschen für Beikost und flüssige Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke
  • Milch- und Milchprodukte
  • Sirupe (sind zwar Getränke im weitesten Sinne, aber nicht zum unmittelbaren Verzehr gedacht)

Praktisch für dich als Betrieb: schau auf die Getränke, die du im Take-away oder Straßenverkauf abgibst, und prüf pro Produkt, ob das Einwegpfand-Logo aufgedruckt ist. Wenn ja, muss der Pfand am Verkaufspunkt kassiert werden.

Was gilt für Lieferdienste und Essenszustellungen?

Eine wichtige Sonderregel des Trägervereins: Bei Essenszustellungen von Restaurants und beauftragten Lieferdiensten müssen die bepfandeten Gebinde nicht zurückgenommen werden – und der Pfand-Betrag muss dem Gast nicht rückerstattet werden. Stattdessen ist vom Gastronomen ein Ausgleichsbeitrag an EWP Recycling Pfand Österreich gGmbH zu zahlen.

Für den Online-Handel unterscheidet der Trägerverein zwei Konstellationen:

  • Wenn der Online-Händler selbst zustellt (eigener Lieferdienst): Rücknahme und Pfand-Erstattung bei der Lieferung sicherstellen. Der Lieferant nimmt nur die Getränkeverpackungen zurück, die er selbst anbietet – nach Material und Füllvolumen, nicht nach Marke.
  • Wenn der Online-Händler über Post, Paket- oder Frachtdienstleister versendet: Pfand einheben, aber keine Rücknahmepflicht. Auch hier zahlt der Händler einen Ausgleichsbeitrag an EWP.

Das ist für viele Gastronomiebetriebe mit Lieferservice die eigentliche Erleichterung: du kannst den Pfand am Bon ausweisen und einbehalten, ohne dass jemand später mit leeren Flaschen zur Tür kommt und du Wechselgeld rausrücken musst. Der Ausgleichsbeitrag geht monatlich oder quartalsweise ans EWP-Portal.

Wie muss der Pfand am Bon ausgewiesen werden?

Der Pfand muss auf dem Bon als eigene Position stehen – nicht in den Getränkepreis eingerechnet. Das dient der Transparenz für den Gast und der sauberen buchhalterischen Trennung.

Typische Bon-Struktur:

  • Getränkeposition: z. B. „Mineralwasser 0,5 L PET“ – 2,50 €
  • Pfandposition: z. B. „Einwegpfand 0,5 L PET“ – 0,25 €
  • Gesamtbetrag: 2,75 €

Wichtig für die Kassenpflege: der Pfand-Betrag bekommt einen eigenen Steuerschlüssel in deiner Buchhaltung. In modernen Kassensystemen lässt sich der Pfand pro Artikel hinterlegen – dann läuft die Auszeichnung automatisch mit jedem Verkauf mit. Für die konkrete steuerliche Behandlung deines Betriebs empfehlen wir eine kurze Rücksprache mit deiner Steuerberatung.

Musst du dich beim Trägerverein registrieren?

Wenn du in deinem Betrieb manuell zurücknimmst und die ausbezahlten Pfand-Beträge vom EWP rückerstattet bekommen willst, brauchst du eine Registrierung im EWP-Portal. Der Trägerverein beschreibt den Prozess so: „Eine Registrierung als Rücknehmer ist notwendig, um die ausbezahlten Pfandbeträge rücküberwiesen zu bekommen und Säcke und Plomben im System bestellen zu können.“  

Ausnahme laut Trägerverein: Wenn du gesammelte Flaschen und Dosen selbst zu einem Rücknahmeautomaten bringst (etwa im Supermarkt oder Cash-&-Carry-Markt), brauchst du keine Registrierung – die Pfand-Auszahlung passiert dann direkt am Automaten. Das kann für kleine Betriebe mit wenig Rückgabemenge der einfachere Weg sein.

Unsicher, ob dein Kassensystem das Pfand-Reporting sauber abbildet?

Wie läuft die Pfandrückgabe im Alltag ab?

Beim Verkauf erzeugt die Kasse einen Pfandbon – physisch oder digital, je nach Setup. Der Gast bringt das leere Gebinde später zurück (im gleichen Betrieb oder in einem anderen, der am System teilnimmt) und bekommt den Pfand ausgezahlt.

Die Auszahlung kann auf drei Wegen laufen:

  • Bargeld an der Kasse. Der Klassiker – Pfandbon wird eingelöst, Geld kommt aus der Kassenlade.
  • Karte (Karten-Pfandrückgabe). Moderne Kassensysteme können den Pfand direkt auf die Zahlkarte des Gastes zurückbuchen. Das reduziert Bargeld-Handling und beschleunigt den Rückgabeprozess. Bei Octobox ist das inklusive – auch als Mischform (Teil bar, Teil auf Karte).
  • Als Rabatt auf einen neuen Einkauf. Der Gast bringt Leergut mit, kauft neue Getränke ein – der Pfand wird direkt gegengerechnet.

Für die Buchhaltung wichtig: Alle Pfandvorgänge – ausgegeben, retourniert, Saldo – müssen im Reporting nachvollziehbar sein. Moderne Kassen zeigen den Pfand-Saldo live im Performance-Dashboard und listen alle Pfandbewegungen im Z-Bon (Tagesabschluss).

Pfandbon-Rückgabe auf Karte an einem Kassenterminal in einer österreichischen Gastronomie

Wie unterstützt Octobox mit Pfandbon und Karten-Pfandrückgabe?

Das Octobox POS-Kassensystem hat den Pfandprozess von Grund auf mitgedacht – nicht als Zusatzmodul, sondern als integrierte Funktion. Konkret:

  • Pfand pro Artikel hinterlegbar. Sobald du ein pfandpflichtiges Getränk in der Kasse anlegst, verknüpfst du es einmalig mit einer Pfandposition. Danach läuft die Buchung bei jedem Verkauf automatisch mit.
  • Modifier-basierte Pfandbuchung. Über die Modifier-/Options-Sets lässt sich der Pfand automatisch bei bestimmten Produktvarianten mitbuchen – zum Beispiel „Cola 0,5 L in der Dose zum Mitnehmen“ bucht Pfand mit, „Cola gezapft am Tisch“ nicht. Weniger Kassenfehler, schnellere Bedienung.
  • Pfandbon-Druck automatisch. Die Kasse druckt bei jedem pfandpflichtigen Verkauf einen sauber ausgezeichneten Bon – Pfand als eigene Position mit Betrag und Kennzeichnung.
  • Pfandrückgabe bar oder Karte – auch gemischt. Beim Zurückbringen des Leerguts wird der Pfandbon eingelöst. Auszahlung wahlweise bar aus der Lade, direkt auf die Zahlkarte oder als Mischform (Teil bar, Teil auf Karte). Die Karten-Rückerstattung läuft über den Payment Connector mit über 16 integrierten Netzbetreibern (Viva Wallet, Worldline, SIX, Hobex, SumUp, Bluecode und weitere).
  • Pfand-Reporting inklusive. Alle Pfandbewegungen erscheinen auf jeder Rechnung und im Reporting – mit klarer Trennung von ausgegebenem Pfand, retourniertem Pfand und aktuellem Saldo. Der Z-Bon (Tagesabschluss) zeigt die Pfandbewegungen des Tages, das Performance-Dashboard hält den Live-Saldo bereit.

Was das im Alltag heißt: du musst dir keine parallele Excel-Liste über Pfandvorgänge führen. Die Kasse dokumentiert alles automatisch – auch das, was du bei einer späteren Prüfung ohnehin belegen musst.

Was passiert bei einer Behördenprüfung?

Wer sich nicht an die Einwegpfand-Verordnung hält, muss mit mehreren Konsequenzen rechnen – unabhängig davon, ob die Prüfung von der Finanzbehörde (im Zuge einer normalen Kassenprüfung) oder direkt vom Trägerverein kommt:

  • Nachzahlung nicht abgeführter Pfand-Beträge an den Trägerverein.
  • Verwaltungsstrafen nach dem Abfallwirtschaftsgesetz bei systematischen Verstößen.
  • Reputationsrisiko bei einer öffentlich kommunizierten Kontrolle.

Bei fehlerhafter Bon-Ausweisung: mögliche Beanstandungen im Rahmen einer RKSV-/Umsatzsteuer-Prüfung.

Deshalb ist ein sauber im Kassensystem hinterlegter Pfandprozess mehr als „nur ordentlich“ – er ist die Grundlage dafür, dass du bei einer Prüfung entspannt bleiben kannst. Das Kassensystem liefert die Nachweise, du musst nichts händisch nachbauen.

Checkliste: Pfand-Prozess in deinem Betrieb aufsetzen

Bevor du oder deine Steuerberatung mit der Pfand-Ausweisung startet – geh diese sieben Punkte durch:

  • Prüfen: Verkaufst du pfandpflichtige Einweggebinde (PET, Dose) im Take-away oder Straßenverkauf?
  • Getränkeliste durchgehen: welche Produkte tragen das Einwegpfand-Logo?
  • Pfand-Artikel in der Kasse anlegen – mit Steuersatz und passendem Buchungskonto.
  • Verknüpfen: pfandpflichtige Getränke mit dem Pfand-Artikel koppeln (idealerweise über Modifier/Optionsset).
  • Test-Verkauf durchführen und prüfen: läuft der Pfand sauber als eigene Position am Bon?
  • Rückgabeprozess klären: wie und wo wird Leergut zurückgenommen, bar oder auf Karte erstattet?
  • Reporting einrichten: Pfandsaldo in Dashboard und Z-Bon aktivieren, damit die Vorgänge nachvollziehbar bleiben.

Kassensystem gesucht, das den Pfand-Prozess von Haus aus abbildet?

Häufige Fragen (FAQ)

Bin ich als Gastronom in Österreich von der Einwegpfand-Verordnung betroffen?

Nur wenn du Getränke in Einweg-PET-Flaschen oder Metalldosen (0,1 bis 3 Liter) im Take-away- oder Straßenverkauf abgibst. Reiner Ausschank vor Ort – Getränk im Glas am Tisch – ist in der Regel ausgenommen. Bei Grenzfällen (Terrasse, Take-away-Fenster) lohnt eine Rücksprache mit dem Trägerverein oder deiner Steuerberatung.

Welche Getränkeverpackungen fallen unter das österreichische Einwegpfand?

Einweg-PET-Flaschen und Metalldosen (Aluminium/Weißblech) mit 0,1 bis 3 Liter Füllvolumen. Nicht betroffen sind Glasflaschen, Getränkekartons (Tetra Pak) sowie nach aktuellem Stand Milch- und Milchprodukte. Pfandpflichtige Gebinde tragen das aufgedruckte Einwegpfand-Logo.

Wie hoch ist der Einwegpfand in Österreich?

25 Cent brutto pro Gebinde – unabhängig von der Größe, solange sie im Bereich 0,1 bis 3 Liter liegt.

Wie muss der Pfand am Bon ausgewiesen werden?

Der Pfand steht als eigene Position auf dem Bon – nicht im Getränkepreis eingerechnet. Beispiel: „Mineralwasser 0,5 L PET“ 2,50 € plus „Einwegpfand 0,5 L PET“ 0,25 €. Die getrennte Ausweisung ist Voraussetzung für die Transparenz gegenüber dem Gast und die korrekte Buchhaltung.

Kann ich den Pfand direkt auf die Karte zurückzahlen?

Ja – mit einem modernen Kassensystem wie Octobox läuft die Pfandrückgabe wahlweise bar aus der Kassenlade, direkt auf die Zahlkarte oder als Mischform. Die Karten-Rückerstattung erfolgt über den Payment Connector mit 16+ integrierten Netzbetreibern.

Wie lange ist ein Pfandbon in Österreich gültig?

Die Gültigkeit richtet sich nach den Bedingungen des Trägervereins und der jeweiligen Rückgabestelle. In der Praxis werden Pfandbons in aktiver Nutzung meist innerhalb weniger Wochen eingelöst. Für konkrete Fristen empfehlen wir einen Blick auf recycling-pfand.at oder die Rückfrage in der ausstellenden Verkaufsstelle.

Kann ich einen Pfandbon aus einer anderen Filiale einlösen?

In der Regel ja – teilnehmende Rücknahmestellen akzeptieren Pfandbons systemweit. Voraussetzung ist, dass die Rückgabestelle am Einwegpfandsystem teilnimmt. In deinem eigenen Betrieb solltest du klar entscheiden, ob du fremde Pfandbons zurücknimmst oder nur eigene — beides ist möglich, aber sollte im Team einheitlich gehandhabt werden.

Was passiert, wenn ich den Pfand nicht kassiere?

Wenn du pfandpflichtige Getränke abgibst, ohne den Pfand einzuheben, verstößt du gegen die Einwegpfand-Verordnung. Bei einer Prüfung drohen Nachforderungen an den Trägerverein und Verwaltungsstrafen. Zusätzlich kann eine fehlerhafte Bon-Ausweisung zu Beanstandungen bei einer RKSV- oder Umsatzsteuer-Prüfung führen.

Muss ich mich beim Trägerverein registrieren?

Als Verkaufsstelle bist du in das Pfandsystem eingebunden – die genauen Meldungs- und Registrierungspflichten hängen von deiner Betriebsart ab. Details und aktuelle Bedingungen kommunizieren die EWP Recycling Pfand Österreich gGmbH und die Wirtschaftskammer. Bei Unsicherheit lohnt ein kurzer Anruf beim Trägerverein oder eine Klärung mit deiner Steuerberatung.

Quellen

Dieser Ratgeber stützt sich auf folgende offizielle Grundlagen:

  • Einwegpfand-Verordnung (EWP-V) Österreich – Bundesrechtsinformationssystem — ris.bka.gv.at
  • EWP Recycling Pfand Österreich gGmbH (Trägerverein) – recycling-pfand.at
  • Bundesministerium für Klimaschutz (BMK) — Kreislaufwirtschaft/Pfandsystem – bmk.gv.at
  • Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV) – bmf.gv.at

Stand: August 2026. Alle Rechtsangaben stammen aus der offiziellen Website des Trägervereins recycling-pfand.at und der Verordnung BGBl. II Nr. 283/2023. Dieser Ratgeber ordnet die Einwegpfand-Verordnung für die Gastronomie in Österreich ein und ersetzt keine individuelle rechtliche oder steuerliche Beratung. Für die verbindliche Auslegung ist der jeweilige Verordnungstext maßgeblich; im Einzelfall wende dich an deine Steuerberatung oder direkt an EWP Recycling Pfand Österreich gGmbH.