ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1.  Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz „AGB“) gelten für den gesamten gegenwärtigen und für den gesamten zukünftigen Geschäftsverkehr der Octobox & HTS Vertriebs GmbH, Mariahilfer Straße 101/1/21, 1060 Wien, FN 485546p (im Folgenden kurz „Octobox“) mit ihren Kunden, wobei Kunden ausschließlich Unternehmer im Sinne des öUGB (österreichisches Unternehmensgesetzbuch in der jeweils geltenden Fassung) sind.

Octobox behält sich die Überprüfung der Unternehmereigenschaft ihrer Kunden vor. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des öKSchG (österreichisches Konsumentenschutzgesetz in der jeweils geltenden Fassung) schließt Octobox nicht ab.

2. Vertragsabschluss

Die auf der Website von Octobox abrufbaren Produktbeschreibungen sind keine verbindlichen Angebote.

Der Vertragsabschluss zwischen Octobox und dem Kunden erfolgt durch die Zusendung eines ausgearbeiteten individuellen Angebotes per E-Mail durch Octobox und der anschließenden Retournierung des unterfertigen Angebotes durch den Kunden per E-Mail an sales@octobox.net oder durch eine digitale Unterschrift des Angebotes

Das von Octobox dem Kunden per E-Mail zugesandte Angebot hat eine Gültigkeitsdauer von 14 Tagen; danach ist Octobox nicht mehr daran gebunden.

Mit Einlagen des unterfertigten Angebotes bei Octobox ist der Vertrag perfekt.

Nachdem das unterfertigte Angebote bei Octobox eingelangt ist, wird dem Kunden die Rechnung sowie ein Stammdaten-Template von Octobox per E-Mail zugesandt. 

Nachdem der Kunde die Rechnung bezahlt hat (Einlagen des in Rechnung gestellten Betrages auf dem Konto von Octobox) und das ausgefüllte Stammdaten-Template an Octobox (einlangend) retourniert hat, wird von Octobox das Kundenkonto angelegt.

Beim Kauf von Hardware wird diese von Octobox innerhalb von zehn Tagen (nach Einlagen des in Rechnung gestellten Betrages auf dem Konto von Octobox) von Octobox zum Versand gegeben.

3.  Vertragsgegenstand

Vertragsgegenstand ist einerseits die Nutzung der von Octobox vertriebenen Software (inklusive Wartung und Support) und andererseits die Übertragung des Eigentums der von Octobox verkauften Hardware.

Im Hinblick auf die Software räumt Octobox dem Kunden ein nicht ausschließliches, zeitlich auf die vereinbarte Vertragslaufzeit begrenztes, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares, widerrufliches und inhaltlich auf den vereinbarten Zweck beschränkts Nutzungsrecht ein.

Abhängig vom dem von Octobox übermittelten Angebot erwirbt der Kunde eine bestimmte Anzahl von Lizenzen (inklusive Wartung und Support). Der Kunde darf die Software pro erworbener Lizenz ausschließlich auf einem Hardwaregerät installieren.

Für die Funktion und für die Tauglichkeit der Hardware zum Betrieb der Software ist der Kunde selbst verantwortlich, sofern diese nicht bei Octobox gekauft wurde.

Die Software darf nur für legale Zwecke verwendet werden. Unzulässig ist die Verwendung der Software zum Verkauf von gesetzlich verbotenen Produkten oder Gegenständen. Bei missbräuchlicher Verwendung der Software hat Octobox das Recht den Account des Kunden zu sperren und zu deaktivieren.

Der Kunde pflegt die Daten seines Betriebes (z.B. Verkaufspreise, Mitarbeiter, Steuersätze etc.) entweder selbst in die Software ein oder er stellt diese Octobox zur Verfügung und Octobox pflegt diese ein. In jedem Fall ist der Kunde selbst für die Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Daten (insbesondere aber nicht ausschließlich gegenüber den Finanzbehörden) verantwortlich.

4.  Entgelt und Zahlungsbedingungen

Das Entgelt für Leistungen von Octobox ergibt sich aus dem schriftlichen Angebot von Octobox.

Soweit nichts anders festgelegt ist, verstehen sich alle Preise exklusive allfällig anfallender gesetzlicher Umsatzsteuer und in EUR.

Es wird die Wertbeständigkeit des vereinbarten Entgelts vereinbart. Wenn sich somit der Verbraucherpreisindex der Statistik Austria (im Folgenden kurz „VPI“) um mehr als zwei Prozent nach oben ändert, ist Octobox berechtigt die Entgelte für das folgende Kalenderjahr entsprechend der Steigerung des VPI zu erhöhen. Der neue VPI-Wert ist in der Folge für künftige Anpassungen maßgeblich. Über die Anpassungen der laufenden Entgelte informiert Octobox den Kunden per E-Mail. Wird der VPI nicht mehr veröffentlicht, tritt dessen amtlicher Nachfolger an seine Stelle.

Alle Rechnungen von Octobox an den Kunden sind prompt und ohne Abzug zur Zahlung fällig.

Kommt der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach und somit in Verzug, sind Verzugszinsen ab dem Tag der Fälligkeit von 10 Prozent per anno über dem jeweiligen Basiszinssatz vom Kunden an Octobox zu bezahlen. Außerdem ist der Kunde verpflichtet (unabhängig von seinem Verschulden) für entstandene Beitreibungskosten (Einforderungen, Mahnungen etc.) einen Pauschalbetrag von EUR 50 an Octobox zu bezahlen. Wird ein Inkassobüro für die Betreibung beigezogen, ist der Kunde verpflichtet Octobox die dadurch entstandenen Kosten, soweit diese nicht die gesetzlichen Höchstsätze für Inkassobüros überschreiten, zu ersetzen.

Dem Kunden ist es untersagt mit Forderungen von Octobox aufzurechnen, es sei denn dies wurde gerichtlich festgestellt oder von Octobox schriftlich anerkannt.

Sämtliche Hardware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im alleinigen Eigentum von Octobox (Eigentumsvorbehalt).

Für den Fall der Versendung von Hardware trägt die Lieferkosten und das Risiko des Transportes der Kunde. Die Vertragserfüllung tritt mit Übergabe der Hardware an das beauftragte Versandunternehmen ein. 

Geringfügige Lieferfristüberschreitungen hat der Kunde zu akzeptieren, ohne dass ihm ein Schadenersatzanspruch oder ein Rücktrittsrecht zusteht.

Befindet sich der Kunde in Annahmeverzug, ist Octobox berechtigt entweder die Ware bei sich einzulagern (wofür dem Kunden eine entsprechende Lagergebühr in Rechnung gestellt wird) und gleichzeitig auf Vertragserfüllung zu bestehen, oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten. Octobox ist im zweiten Fall berechtigt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25 Prozent des Verkaufspreises der für den Kunden bereitgestellten Hardware einzubehalten.

Rechnungen werden dem Kunden von Octobox ausschließlich in elektronischer Form übermittelt. Diese gelten als zugegangen, sobald der Kunde sie abrufen kann.

Zahlungen des Kunden werden zuerst auf entstandene Spesen und Kosten, dann auf Zinsen und letztlich auf offene Forderungen angerechnet.

Unterjährige Zahlungen sind ausschließlich mit elektronischen Zahlungsarten, wie Lastschrift, Kreditkarte etc. möglich. 

Bei Bezahlung per Überweisung hat der Kunde den Verwendungszweck der Überweisung (konkret die auf der Rechnung angegebene Rechnungsnummer) anzuführen.

Sollte der Kunde unterjährig bezahlen und mit einer unterjährigen Zahlung, wenn auch nur teilweise, mehr als drei Wochen in Verzug sein, ist Octobox berechtigt, die gesamten für die verbleibende Mindestvertragsdauer noch offenen Forderungen fällig zu stellen.

Octobox hat das Recht, im Falle einer (wenn auch nur teilweise) ausbleibenden Zahlung des Kunden den Softwarezugang des Kunden vorübergehend und bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Forderungen von Octobox gegenüber den Kunden zu sperren.

Der fortlaufende Entgeltanspruch von Octobox gegenüber dem Kunden bleibt von einer Zugangssperrung unberührt.

Nachdem alle Zahlungsrückstände des Kunden beglichen sind, schaltet Octobox den Softwarezugang, gegen vorherige Bezahlung der Reaktivierungskosten (einlangend auf dem Konto von Octobox) von EUR 150 pro Lizenz, wieder frei.

5. Vertragsdauer und Vertragsbeendigung

Verträge werden befristet auf die Dauer von einem Jahr abgeschlossen; während dieser Zeit kann den Vertrag weder Octobox noch der Kunden ordentlich kündigen.

Verträge werden, wenn keine Kündigung vom Kunden vorgenommen wird, nach Ablauf der Vertragsdauer ohne weiteres Zutun einer Vertragspartei um die ursprünglich vereinbarte Vertragsdauer verlängert.

Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Monatsletzten; das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

Als wichtiger Grund, der Octobox zur außerordentlichen Kündigung ohne Einhaltung einer Frist berechtigt, gilt insbesondere, wenn der Kunde (i) mehr als drei Wochen mit der Zahlung in Verzug ist; (ii) seine Vertragspflichten grob verletzt und diese auch nach Abmahnung nicht beendet/beseitigt; (iii) Unwahrheiten über Octobox (etwa in (sozialen) Medien, Foren, Bewertungsportalen etc.) verbreitet; (iv) über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird.

Jede ordentliche oder außerordentlich Kündigung ist schriftlich per E-Mail an rechnungen@octobox.net oder support@octobox.net zur richten; Kündigungen in einer anderen Form entfalten keine rechtliche Wirkung.

6. Gewährleistung

Octobox leistet Gewähr, dass die vertriebene Software die gewöhnlich vorausgesetzten und ausdrücklich vereinbarten Eigenschaften erfüllt. Eine darüber hinausgehende Gewährleistungen wird nicht übernommen.

Octobox übernimmt keine Gewähr für ununterbrochenes und fehlerfreies Funktionieren der Software, da – nach dem bei Abschluss dieses Vertrages bekannten Stand der Technik – fehlerfreie Software nicht erstellt werden kann.

Octobox übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Software den Anforderungen, Vorstellungen, Zwecken und Wünschen des Kunden genügt oder mit anderen vom Kunden verwendeten Programmen oder Systemumgebungen bzw. Betriebssystemen zusammenarbeitet.

Die Gewährleistung von Octobox ist insbesondere dann ausgeschlossen, wenn vom Kunden oder von einem Dritten, der dem Kunden zurechenbar ist, an der Software Änderungen, Erweiterungen oder Reparaturen vorgenommen werden. Dies gilt nicht, wenn der Kunde Änderungen, Erweiterungen oder Reparaturen an der Software auf ausdrückliche Anweisung oder mit Zustimmung von Octobox durchführt bzw. von Dritten durchführen lässt.

Ferner übernimmt Octobox keine Gewähr für Fehler, Störungen und/oder Schäden, die auf Betriebssystemkomponenten, Schnittstellen und/oder Parameter, die Verwendung ungeeigneter Organisationsmittel, die vom Kunden nicht bei Octobox gekauft wurden, oder auf anormale Betriebsbedingungen auf Seiten des Kunden zurückzuführen sind.

Octobox sagt weder eine ausdrückliche noch eine stillschweigende Gewährleistung hinsichtlich der in der Software enthaltenen Algorithmen, Datenbanken, Daten oder Testdaten sowie daraus gewonnenen, abgeleiteten oder generierten Daten, Datenfiles, Ergebnissen und Berichten zu.

Für von Octobox verkaufter Hardware Dritter wird keine Gewährleistung übernommen. Octobox tritt jedoch alle seine diesbezüglichen Rechte und Ansprüche gegenüber dem Dritten (Hersteller, Zwischenhändler, Verkäufer der Hardware etc.) an den Kunden ab. Sollte diese Regelung rechtlich ungültig sein oder werden, ist die Gewährleistung von Octobox für verkaufte Hardware Dritter im selben Ausmaß eingeschränkt, wie dies für Software nach diesen AGB gilt.

Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate.

Das Vorliegen von Mängeln ist vom Kunden nachzuweisen; dass eine Fehlfunktion auf einen Mangel zurückzuführen ist, hat der Kunde zu beweisen.

Auch in den ersten sechs Monaten (bei Software in den ersten sechs Monaten nach Freischaltung der Software; bei Hardware in den ersten sechs Monaten nach Übergabe) muss der Kunde das Vorliegen eines Mangels im Zeitpunkt der Übergabe nachweisen.

Octobox ist berechtigt, den Gewährleistungsbehelf selbst zu bestimmen. Davon ausgenommen sind die Fälle, in denen von Gesetzes wegen das Recht auf Wandlung zusteht.

Mängel sind vom Kunden unverzüglich (spätestens innerhalb von 7 Tagen bei Software nach Freischaltung der Software, bei Hardware nach deren Kauf) schriftlich zu rügen. Verdeckte Mängel sind ebenfalls unverzüglich (spätestens innerhalb von 7 Tagen nach deren Bekanntwerden) schriftlich zu rügen. Erfolgt die Mängelrüge nicht fristgerecht, sind Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche des Kunden bezogen auf den nicht rechtzeitig angezeigten Mangel ausgeschlossen.

7. Haftung

Ansprüche auf Schadenersatz für alle direkten Schäden in Bezug auf die Software und Hardware, die sich aus der Nutzung oder der Unmöglichkeit der Nutzung ergeben, aber auch für allfällige indirekte, zufällige oder Folgeschäden, sind gegenüber Octobox vollumfänglich ausgeschlossen, sofern Octobox nicht Vorsatz oder krass grobe Fahrlässigkeit zu verantworten hat, wobei der Kunde das Vorliegen von Vorsatz oder krass grober Fahrlässigkeit beweisen muss (ausgenommen davon sind Personenschäden). 

Octobox haftet nicht für Schäden infolge höherer Gewalt.

Für Schäden die durch die von Octobox gelieferte Hardware Dritter verursacht wird, ist jede wie auch immer geartete Haftung von Octobox ausgeschlossen. Octobox tritt alle seine diesbezüglichen Rechte und Ansprüche gegenüber dem Dritten (Hersteller, Zwischenhändler, Verkäufer der Hardware etc.) an den Kunden ab. Sollte diese Regelung rechtlich ungültig sein oder werden, ist die Haftung von Octobox für verkaufte Hardware Dritter im selben Ausmaß eingeschränkt, wie dies für Software nach diesen AGB gilt.

Im Übrigen ist jegliche Haftung von Octobox insgesamt auf den Betrag von maximal 50 Prozent des von Octobox vom Kunden vereinnahmten Nettoentgelts beschränkt.

Jegliche Haftung von Octobox verjährt innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis des Kunden von Schaden und Schädiger, jedenfalls aber innerhalb von drei Jahren nach Erbringung der Leistung oder Lieferung.

Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn sowie positiven Schaden, soweit sich der Gewinn bereits in einer Erwerbsaussicht realisiert hat, Zinsverlust, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden, Schäden aus Ansprüchen Dritter sowie für den Verlust von Daten oder Programmen und deren Wiederherstellung haftet Octobox nicht.

Octobox übernimmt zudem keine Haftung für ununterbrochenes und/oder fehlerfreies Funktionieren der Software, da – nach dem bei Abschluss dieses Vertrages bekannten Stand der Technik – fehlerfreie Software nicht erstellt werden kann. 

Octobox haftet nicht für indirekte oder Folgeschäden, die in Verbindung mit der Geschäftsbeziehung, der Rechteeinräumung, den Lieferungen und Leistungen an den Kunden eintreten; darin eingeschlossen sind unter anderem Schäden aus dem Verlust von Goodwill, Arbeitsunterbrechung, Computerversagen und  störung sowie geschäftliche Schäden, Verluste oder dergleichen, sowie steuerrechtlichen Nachzahlungen oder Strafen der Steuerbehörden.

Für jegliche Software, Daten und/oder Datenbanken Dritter, die in der Software implementiert sind, übernimmt Octobox keine Haftung. Das gleiche gilt für alle Schnittstellen und Zusatzfunktionalitäten, die dem Kunden durch die Systemintegration von Drittanbietern zur Verfügung stehen, wobei es sich dabei unter anderem, aber nicht ausschließlich, um Payment-Anbieter (HOBEX, Six, Payone, CardComplete, Concardis, Bluecode, Sumup etc.) handelt.

Diese schadenersatzrechtlichen Bestimmungen gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder anstelle des Gewährleistungsanspruches geltend gemacht wird.

8. Signatur

Für Kunden mit Unternehmenssitz und Unternehmenstätigkeit in Österreich stehen unterschiedliche Signatureinheiten zur Verfügung, wobei diesbezüglich auf die Vorgaben von A-Trust verwiesen wird. Eine Signatureinheit hat die Gültigkeit für den zum Kaufdatum erworbenen Zeitraum, vorausgesetzt die Signatureinheit wird während dieses Zeitraumes nicht abgemeldet. Wenn eine Signatur abgemeldet wird (durch den Kunden selbst, durch seinen Steuerberater odgl.), ist diese nicht mehr verwendbar. Sollte der Kunde erneut eine Signatur benötigen, erfordert dies den Kauf einer neuerlichen Signatur.

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Octobox sich das Recht vorbehält, falls der Kunde während der Nutzung der Signatureinheit über die jeweilige Anzahl an inkludierten Belegen kommt, automatisch die nächst höhere Signatureinheit für den Kunden kostenpflichtig freizuschalten. Dies erfolgt um sicherzustellen, dass der Kunde stets über eine gültige Signatureinheit verfügt.

9. Registrierung von Registrierkassen

Die Regelungen in diesem Punkt 9. der gegenständlichen AGB gelten nur für Kunden mit Unternehmenssitz und Unternehmenstätigkeit in Österreich; in Deutschland übernimmt die fiskaly Germany GmbH für Octobox die Registrierung der Registrierkasse.

Im Falle einer Signaturerstellung von Kunden mit Unternehmenssitz und Unternehmenstätigkeit in Österreich, hat der Kunde, sein Steuerberater odgl. dafür Sorge zu tragen, die erstellte Signatur auf seine Richtigkeit zu überprüfen und Octobox umgehend über mögliche Fehler per E-Mail an support@octobox.net zu unterrichten.

Kunden mit Unternehmenssitz und Unternehmenstätigkeit in Österreich benötigen einen speziellen Finanzonline-Registrierkassenbenutzer-Zugang. Dieser spezielle Zugang ist nur für Registrierkassen vorgesehen und gewährt keinen Zugriff auf andere Finanzonline-Daten.

Kunden mit Unternehmenssitz und Unternehmenstätigkeit in Österreich sind verpflichtet in Österreich für die Erstellung der Signatur Octobox folgende Daten bereitzustellen:

Teilnehmer-Identifikation

Benutzer-Identifikation

persönliche Identifikationsnummer (PIN).

Der Kunde stimmt zu, dass Octobox diese Daten verwenden darf, um die Signatur für den Kunden zu beantragen.

Octobox übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben bzw. der eingerichteten Signatur.

Der Signaturbesitzer ist selbst dafür verantwortlich, die Signatur, den Startbeleg und das Zertifikat im Finanzonline-Portal zu überprüfen.

10. Finanzrechtliche Bestimmungen

Die finanzrechtliche Inbetriebnahme der Software erfolgt – für Kunden mit Unternehmenssitz und Unternehmenstätigkeit in Österreich entsprechend den Bestimmungen der Registrierkassenverordnung (RKSV) und für Kunden mit Unternehmenssitz und Unternehmenstätigkeit in Deutschland entsprechend den Bestimmungen der Kassensicherungsverordnung (KassensichV) – mit der Aktivierung des Kundenaccounts. Damit startet die Zählung des Umsatzes. Zudem werden ab diesem Zeitpunkt Rechnungen erstellt, die weder gelöscht noch unprotokolliert verändert werden können. 

Stornierte Buchungen bleiben im System samt entsprechender Anmerkung gespeichert. Bezüglich stornierter Buchungen gibt es eine Reihe von rechtlichen Anforderungen (z.B. die Nicht-Manipulierbarkeit der Daten usw.). Octobox setzt die gesetzlichen Anforderungen sowohl in Österreich als auch in Deutschland nach besten Wissen und Gewissen um; sollten Octobox diesbezüglich dennoch Fehler unterlaufen, wird Octobox diese umgehend korrigieren und die Buchungen für die Finanzorgane protokollieren. Eine Haftung für diesbezügliche Fehler übernimmt Octobox nicht.

Es ist ausschließlich der Kunde dafür verantwortlich, die Konfiguration der Software entsprechend den finanzrechtlichen Vorschriften sowie eventuell notwendige physische Sicherungen der Daten etc. vorzunehmen.

Nach Vertragsbeendigung ist zudem ausschließlich der Kunde dafür verantwortlich, die für die finanzrechtliche Aufbewahrung notwendigen Daten zu exportieren und für die vorgeschriebene Zeit aufzubewahren.

Für die Einhaltung der finanzrechtlichen Melde- und Erklärungspflichten ist ausschließlich der Kunde verantwortlich.

11. Support

Support-Leistungen umfassen folgende Tätigkeiten: (i) Beseitigung der von Kunden ordnungsgemäß angezeigten Fehler der Software (d.h. Leistungen betreffend die Fehlerbeseitigung) und (ii) Beratung von Kunden via E-Mail, Telefon oder persönlich (dies jedoch ausschließlich in einer der Betriebsstätten von Octobox) betreffend die Inbetriebnahme oder Verwendung der Software (d.h. Beratungsleistungen).

(i) Leistungen betreffend die Fehlerbeseitigung:

Als Fehler in diesem Sinne gelten alle Störungen der Software die als Mangel zu qualifizieren wären. Nicht als Fehler, deren Behebung nicht umfasst sind, gelten Störungen der Software, welche die Folge einer eigenmächtigen Änderung oder Bearbeitung der Software durch den Kunden sind. Ebenso gelten nicht als Fehler, Probleme, die auf Konfigurations- und Eingabefehler der Kunden beruhen, die die Internetverbindung des Kunden oder technische Mängel, die die Hardware des Kunden betreffen, sofern diese nicht bei Octobox gekauft wurde und der Mangel nicht bereits bei Übergabe vorhanden war.

Zum Zweck der Fehlerbehebung wird Octobox (i) einen gesicherten Fernwartungszugang einrichten und während der Vertragslaufzeit aufrecht erhalten, (ii) einen Helpdesk einrichten und mit im wesentlichen unveränderter Kapazität während der Vertragslaufzeit aufrecht erhalten und (iii) dafür Sorge tragen, dass für die Behebung von Fehlern ein entsprechend personell ausgerüstetes, kompetentes Team von Servicefachkräften zur Verfügung steht.

Es wird vereinbart, dass Fehlermeldungen von Montag bis Donnerstag von 09.30 bis 17.00 Uhr und Freitag von 09.30 bis 15.00 Uhr entgegengenommen werden.

Außerhalb der Service Kernzeiten können Anfragen von Bestandskunden per Email an support@octobox.net gemeldet. 

Wenn ein Fehler auftritt, verpflichtet sich der Kunde unverzüglich eine konkrete, nachvollziehbare und genaue Fehlermeldung abzugeben, die all jene Informationen beinhaltet, die Octobox in die Lage versetzen, die Fehlerursache einzugrenzen und Strategien zur Fehlerbehebung festzulegen.

Dazu zählen insbesondere Informationen über die Art des Fehlers, die Beschreibung des Systemzustandes bei Auftreten des Fehlers, die durch den Fehler betroffenen Komponenten sowie die Häufigkeit des Auftretens der Störung.

Die Fehlermeldung kann zunächst mündlich über den Helpdesk erstattet werden und ist über Aufforderung der Mitarbeiter gegebenenfalls schriftlich per E-Mail an support@octobox.net zu bestätigen; soweit möglich, sind dabei weitere Informationen (Screenshots, Fehlerprotokolle etc.) beizuschließen.

Die Vertragsparteien vereinbaren, dass die Fehlerbehebung soweit möglich über den Helpdesk, per E-Mail oder im Wege der Fernwartung durchgeführt werden soll.

Leistungen betreffend die Fehlerbeseitigung sind grundsätzlich entgeltfrei.

Sollte der Kunde jedoch eine Fehlerbehebung vor Ort verlangen, obwohl die Behebung telefonisch, per E-Mail oder im Wege der Fernwartung möglich gewesen wäre, trägt der Kunde die Kosten des Serviceteams zu den vorab von Octobox dem Kunden mitgeteilten Standardsätzen.

Soweit Octobox zudem aufgrund unrichtiger Fehlermeldungen Kosten im Zusammenhang mit der Fernwartung oder der Wartung vor Ort entstehen, werden diese nach den Standardsätzen von Octobox dem Kunden verrechnet.

Octobox verpflichtet sich, jede Fehlerbehebung unter Einhaltung der folgenden Reaktionszeiten zu beginnen: Fehler der Klasse 1 unverzüglich, spätestens jedoch 6 Stunden nach Fehlermeldung; Fehler der Klasse 2 spätestens 48 Stunden nach Fehlermeldung; Fehler der Klasse 3 spätestens 7 Tage nach Fehlermeldung und Fehler der Klasse 4  spätestens 14 Tage nach Fehlermeldung.

Es gelten folgende Fehlerklassen für die Klassifikation von Fehlern der Software:

Klasse 1 – Kritisch

Die Nutzung der Software ist nicht möglich oder unzumutbar eingeschränkt. Der Fehler hat schwerwiegenden Einfluss auf wesentliche Funktionen und/oder die Sicherheit der Software; die Software kann nicht weiter verwendet werden.

Klasse 2 – Schwer

Die zweckmäßige Nutzung der Software ist ernstlich eingeschränkt. Der Fehler hat wesentlichen Einfluss auf Funktionen und/oder die Sicherheit der Software, lässt aber eine Weiterverwendung der Software zu.

Klasse 3 – Leicht 

Die zweckmäßige Nutzung der Software ist leicht eingeschränkt. Der Fehler hat unwesentlichen Einfluss auf die Funktionalität und/oder die Sicherheit der Software und lässt eine weitere Verwendung der Software mit nur geringen Einschränkungen zu.

Klasse 4 – Unerheblich

Die zweckmäßige Nutzung der Software ist ohne Einschränkung möglich. Der Fehler hat keinen oder nur unerheblichen Einfluss auf die Funktionalität und/oder die Sicherheit der Software. Die Nutzung der Software bleibt uneingeschränkt möglich.

(ii) Beratungsleistungen:

Liegt keine Störung vor, sind Supportleistungen Beratungsleistungen. Beratungsleistungen sind bis zu einem maximalen Zeitaufwand von 60 Minuten pro Jahr pro Lizenz inkludiert. Sollten Beratungsleistungen über diesen Zeitaufwand hinausgehen, schuldet der Kunde Octobox dafür ein angemessenes Entgelt. Dieses bemisst sich nach dem Zeitaufwand wobei dafür EUR 2 (zuzüglich allfällig anfallender gesetzlicher Umsatzsteuer) pro Minute dem Kunden von Octobox in Rechnung gestellt wird. Sollte ein Kunde ein Problem mit der Software fälschlicherweise als Störung einordnen und in diesem Zusammenhang Beratungsleistungen in Anspruch nehmen, werden diese ebenfalls dem Kunden von Octobox über einem Zeitaufwand von 60 Minuten pro Jahr hinausgehend verrechnet. 

12. Support Agreement für „Lifetime Lizenz“ Kunden

Octobox Kassensysteme welche über den Reseller "Metro" bezogen wurden obliegen einem gesonderten Service Modell.

Die Service HOTLINE lautet:  +49 8944360889  und ist ausschließlich für Lifetime Kunden verfügbar.

Die Abrechnung von Supportdienstleistungen für Lifetime Lizenz Kunden erfolgt jeweils unmittelbar nach dem geleisteten Kundendienst in 5 Minuten Einheiten zu dem aktuell gültigen Stundensatz von 60€, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Nach 6 Monaten der Nutzung der Lifetime Lizenz verfällt der Kundenzugang zur Octobox Cloud einhergehend Daten Backup.

Lifetime Lizenz Kunden haben die Möglichkeit per Upgrade auf „Octobox Retail Pro“ und „Octobox Gastro Pro“ den Kundensupport in Form von monatlichen Lizenzpauschalen abzugelten und den Cloudzugang für die gesamte Vertragslaufzeit zu behalten. 

13. Updates und Upgrades

Octobox wird dem Kunden sämtliche allgemein freigegebenen Updates, Upgrades, Patches und Bugfixes zur Verfügung stellen.

Dem Kunden obliegt die Entscheidung, ob die unter diese Bestimmung fallenden Programmteile oder neuen Versionen installiert werden; soweit der Kunde die Verwendung eines Updates, Upgrades, Patches oder Bugfixes ablehnt, verliert er den Anspruch auf Behebung jener Fehler, die durch diese korrigiert worden wären.

Die Vertragsparteien vereinbaren, dass ältere Programmversionen nur über einen Zeitraum von zwei Monaten von Octobox zu servicieren sind; nach Ablauf dieser Frist endet die Wartung automatisch.

14. Testzugang

Die Software kann kostenlos, vertragsfrei downgeloadet und unbefristet probeweise genutzt werden (Testzugang); die Software entspricht im Testzugang jedoch nicht den finanzrechtlichen Vorgaben.

Die Verwendung für andere Zwecke als den Testzugang ist untersagt; ebenso ist die missbräuchliche Verwendung von Testzugängen untersagt und können solche jederzeit ohne vorherige Ankündigung von Octobox gesperrt bzw. deaktiviert werden.

Während des Testzuganges sind jegliche Gewährleistungs- und Schaden-ersatzansprüche ausgeschlossen. Ebenso besteht auf Support- und Wartungsleistungen während des Testzuganges kein Rechtsanspruch.

Der Testzugang kann von Octobox jederzeit ohne Angabe von Gründen erweitert, verringert oder eingestellt werden.

Schließt der Kunde mit Octobox einen Vertrag ab, wird der Testzugang, nach Bezahlung des vereinbarten Entgeltes (einlangend auf dem Konto von Octobox), in den Lifezugang umgeschaltet.

15. Vertraulichkeit

Die Vertragsparteien verpflichten sich wechselseitig zur Geheimhaltung aller Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Vertragspartei, die im Zusammenhang mit diesem Vertrag erlangt werden. Diese Verpflichtung gilt nicht für vertrauliche Informationen, die nachweislich ohne Zutun der Vertragsparteien offenkundig geworden sind; sie gilt darüber hinaus nicht für vertrauliche Informationen, die den Vertragsparteien nachweislich bereits bekannt waren, bevor sie von der jeweils anderen Vertragspartei zugänglich gemacht wurden, und für vertrauliche Informationen, die den Vertragsparteien zur Kenntnis gelangten, ohne dass eine Verletzung der Geheimhaltungspflicht vorliegt.

Diese Verpflichtung ist für ein Jahre nach Beendigung der Geschäftsbeziehung oder unabhängig von einer Geschäftsbeziehung für ein Jahre nach Anbotlegung gültig.

Wenn eine der Vertragsparteien durch anwendbares Recht, durch eine Entscheidung eines Gerichts, einer Behörde oder in einer anderen Weise zur Offenlegung von vertraulichen Informationen verpflichtet wird, informiert sie die andere Vertragspartei unverzüglich über den Inhalt und den Umfang dieser Offenlegungspflicht.

16. Vertragsänderung und Änderung von Kundendaten

Octobox behält sich ausdrücklich das Recht vor, diese AGB zu ändern. Octobox informiert den Kunden über die Änderung der AGB per E-Mail. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht innerhalb von 14 Tagen ausdrücklich per E-Mail an sales@octobox.net oder support@octobox.net, gelten die Änderungen als vom Kunden akzeptiert und werden Vertragsbestandteil. Widerspricht der Kunde rechtzeitig, gelten für den widersprechenden Kunden die bisherigen AGB weiter; diesfalls hat Octobox das Recht den Vertrag mit dem widersprechenden Kunden mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsletzten zu kündigen.

Der Kunde hat Octobox umgehend, jedenfalls innerhalb von drei Tagen, elektronisch über Änderungen seiner Unternehmensdaten (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Rechnungsanschrift, Firmenbuchnummer, Rechtsform etc.) und seiner Bankverbindung an sales@octobox.net oder support@octobox.net zu informieren.

Erklärungen von Octobox gelten dem Kunden als zugegangen, sobald der Kunde diese entsprechend der Angabe seiner Unternehmensdaten abrufen kann.

17. Schlussbestimmungen

Auf die gegenständlichen AGB kommt ausschließlich österreichisches Recht, unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts, zur Anwendung.

Rechtsstreitigkeiten, die sich aus diesen AGB ergeben, einschließlich der Frage deren Zustandekommens, deren Gültigkeit, deren Auflösung oder deren Nichtigkeit, unterliegen der ausschließlichen Gerichtsbarkeit des Handelsgerichtes Wien.

Von den vorliegenden AGB abweichende oder ergänzende Regelungen und Bestimmungen, im Besonderen solche in Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Kunden, werden keinesfalls Vertragsbestandteil, es sei denn, genau das wurde von Octobox ausdrücklich schriftlich bestätigt.

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB gänzlich oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sich eine Regelungslücke ergeben, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB nicht berührt. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, an Stelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Regelungslücke eine wirksame, dem beabsichtigten Inhalt dieser AGB möglichst nahe kommende Regelung zu vereinbaren.

 

Stand 12.04.2023